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   BGH, 22.10.1968 - 5 StR 544/68   

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BGH, 22.10.1968 - 5 StR 544/68 (https://dejure.org/1968,7860)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1968 - 5 StR 544/68 (https://dejure.org/1968,7860)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1968 - 5 StR 544/68 (https://dejure.org/1968,7860)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 22.10.1968 - 5 StR 544/68
    Hielt er es in diesem Augenblick auch nur für möglich, daß er die Zeugin durch das lange und heftige Würgen getötet haben könnte, so war der Versuch beendet, ein Rücktritt nach § 46 Nr. 1 StGB ausgeschlossen (BGHSt 14, 75, 80) [BGH 15.01.1960 - 4 StR 501/59].
  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 978/52
    Auszug aus BGH, 22.10.1968 - 5 StR 544/68
    Es hat daher möglicherweise übersehen, daß die Abgrenzung des nichtbeendeten vom beendeten Versuch nach der Vorstellung des Täters vorzunehmen ist, die er sich von der Wirkung seines Tuns machte (vgl. BGHSt 4, 180 [BGH 16.04.1953 - 5 StR 978/52] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Der 5. Strafsenat hat die Frage, auf welchen Zeitpunkt es für die Vorstellung des Täters ankomme, nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt (Urteil vom 22. Oktober 1968 - 5 StR 544/68).
  • BGH, 15.06.1977 - 3 StR 193/77

    Rücktritt von einem Tötungsversuch an dem Ehepartner - Freiwilliges Abstandnehmen

    Für die Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgebend, nach der es auf die Vorstellungen des Täters ankommt und wonach dann, wenn bei Tatbeginn kein fest umrissener Plan vorlag, die Überlegungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung von Bedeutung sind (vgl. insbesondere BGHSt 4, 180; 14, 75; 22, 330; BGH 1 StR 473/69, 1 StR 566/69 und 5 StR 544/68, alle bei Dallinger MDR 1970, 381).
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